Es dürfen gebrauchte Kindersachen an einem selbst betriebenen Stand verkauft werden. Zum Verkauf kann gut erhaltene Kinderkleidung, Umstandsmode, Babyausstattung und Kinderspielzeug/Kinderfahrzeuge angeboten werden.
Die Anzahl der Teile ist nicht begrenzt, darf aber die eigene Standfläche nicht überschreiten. Die Waren müssen nicht mit Preisen ausgezeichnet werden.
Der Verkauf von sonstigen Flohmarktartikeln ist nicht gestattet.
Gewerbliche Händler werden nicht zugelassen.
Der Festplatz darf nicht mit PKW befahren werden, daher bringe wenn möglich einen Bollerwagen o.ä. zum Warentransport vom Parkplatz mit.